Rechtsform

Der Verband der Deutschen Freien Öffentlichen Sparkassen e. V., gegründet 1920, besitzt Rechtsfähigkeit nach § 21 des Bürgerlichen Gesetzbuches.

 

Mitglieder

Dem Verband gehören sechs deutsche Freie Sparkassen, d.h. kommunal nicht gebundene Institute, sowie eine deutsche öffentlich-rechtliche Sparkasse, die aus einer Freien Sparkasse hervorgegangen ist, als ordentliche Mitglieder an. Als außerordentliche Mitglieder sind dem Verband 36 Freie Sparkassen aus neun anderen Ländern Europas und der Verband der schwedischen Freien Sparkassen, Fristående Sparbankers Riksförbund (FSR), angeschlossen.

Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung setzt sich aus Vertretern der Mitgliedssparkassen zusammen. Außerordentliche Mitglieder haben kein Stimmrecht.

 

Vorstand

Präsident Dr. Tim Nesemann, Bremen
Verbandsvorsteher
Vorsitzender des Vorstandes Die Sparkasse Bremen AG

Wolfgang Pötschke, Lübeck
1. stellv. Verbandsvorsteher
Vorsitzender des Vorstandes Sparkasse zu Lübeck AG

Dr. Harald Vogelsang, Hamburg
2. stellv. Verbandsvorsteher
Vorstandssprecher der HASPA Finanzholding und Hamburger Sparkasse AG

Dr. Markus Limberger, Linz
Außerordentliches Mitglied des Verbandsvorstandes mit beratender Stimme
Sprecher des Vorstandes Allgemeinen Sparkasse Oberösterreich Bankaktiengesellschaft

Mitgliedschaften

Der Verband der Deutschen Freien Öffentlichen Sparkassen e. V. ist außerordentliches Mitglied des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes e. V., Bonn/Berlin, Mitglied der Wissenschaftsförderung der Sparkassenorganisation e. V., Bonn, sowie Mitglied der Sparkassenstiftung für internationale Kooperation, Bonn.


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