Organisation
Rechtsform
Der Verband der Freien Sparkassen e. V., gegründet 1920, besitzt Rechtsfähigkeit nach § 21 des Bürgerlichen Gesetzbuches.
Mitglieder
Dem Verband der Freien Sparkassen gehören fünf deutsche freie Sparkassen, also kommunal nicht gebundene Institute, sowie eine deutsche öffentlich-rechtliche Sparkasse, die aus einer freien Sparkasse hervorgegangen ist, als ordentliche Mitglieder an. Als außerordentliche Mitglieder sind dem Verband 33 freie Sparkassen aus acht anderen Ländern Europas und der Verband der schwedischen freien Sparkassen, Sparbankernas Riksförbund, angeschlossen.
Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung setzt sich aus Vertretern der Mitgliedssparkassen zusammen. Außerordentliche Mitglieder haben kein Stimmrecht.
Vorstand
Präsident Dr. Tim Nesemann, Bremen
Verbandsvorsteher
Vorsitzender des Vorstandes Die Sparkasse Bremen AG
Dr. Harald Vogelsang, Hamburg
1. stellv. Verbandsvorsteher
Vorstandssprecher der HASPA Finanzholding und Hamburger Sparkasse AG
Frank Schumacher, Lübeck
2. stellv. Verbandsvorsteher
Vorsitzender des Vorstandes Sparkasse zu Lübeck AG
Dr. Gerhard Fabisch, Graz
Außerordentliches Mitglied des Verbandsvorstandes mit beratender Stimme
Präsident des österreichischen Sparkassenverbandes
Vorstandsvorsitzender der Steiermärkische Bank und Sparkassen AG
Mitgliedschaften
Der Verband der Freien Sparkassen e. V. ist außerordentliches Mitglied des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes e. V., Bonn/Berlin, Mitglied der Wissenschaftsförderung der Sparkassenorganisation e. V., Bonn, sowie Mitglied der Sparkassenstiftung für internationale Kooperation, Bonn.